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Gesetzliche Auflagen und Vorschriften für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen

Ein Sicherheitskonzept ist in Deutschland kein „freiwilliges“ Dokument, sondern in vielen Fällen behördlich vorgeschrieben. Die Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften – je nach Art der Veranstaltung, Ort und Größe.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und zugehörigen Paragraphen:

1. Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

➡️ Rechtsgrundlage: Je nach Bundesland unterschiedlich (z. B. „VStättVO NRW“)
➡️ Ziel: Sicherheit in Versammlungsstätten, insbesondere bei größeren Veranstaltungen in Gebäuden oder auf Freiflächen.

Wichtige Paragraphen:

  • § 42 VStättVOSicherheitskonzept und Sicherheitsorganisation
    → Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern ist ein Sicherheitskonzept verpflichtend.
    → Das Konzept muss Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Notfallplanung und Einsatzorganisation enthalten.

  • § 43 VStättVOSicherheitsdienst und Ordnungsdienst
    → Verpflichtung zum Einsatz von ausreichend qualifiziertem Sicherheitspersonal.

  • § 40–41 VStättVOBetriebsvorschriften, Rettungswege, Brandschutz

Praxisbezug:
Diese Paragraphen greifen insbesondere bei Konzerten, Messen, Sportereignissen oder größeren Hallen- und Open-Air-Veranstaltungen.


2. Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)

➡️ Rechtsgrundlage: Landesgesetze (z. B. § 9 LImSchG NRW)
➡️ Ziel: Schutz der Anwohner vor Lärm, Abgasen und sonstigen Störungen.

Relevanz für Sicherheitskonzepte:
Veranstalter müssen sicherstellen, dass Lärmschutzauflagen eingehalten und Störungen für die Öffentlichkeit vermieden werden. Die Einhaltung dieser Auflagen wird häufig im Sicherheitskonzept dokumentiert.


3. Straßenverkehrsordnung (StVO) & Straßenverkehrsgesetz (StVG)

➡️ Rechtsgrundlage: § 29 StVO, § 45 StVO
➡️ Ziel: Regelung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Umzüge, Stadtläufe, Straßenfeste).

Wichtige Punkte:

  • Genehmigungspflicht für die Nutzung oder Sperrung öffentlicher Straßen.

  • Abstimmung mit Polizei und Ordnungsamt.

  • Sicherheitskonzept muss Verkehrslenkung, Zufahrten für Einsatzkräfte und Rettungswege dokumentieren.


4. Ordnungsbehördengesetz (OBG) & Allgemeines Sicherheitsrecht

➡️ Rechtsgrundlage: z. B. § 14 OBG NRW
➡️ Ziel: Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Bedeutung:
Die Ordnungsbehörde kann auf Grundlage des OBG ein Sicherheitskonzept verlangen, wenn sie ein Gefahrenpotenzial für Besucher oder Dritte erkennt – unabhängig von der Besucherzahl.


5. Bauordnung (BauO NRW bzw. jeweilige Landesbauordnung)

➡️ Rechtsgrundlage: z. B. § 51 BauO NRW
➡️ Ziel: Sicherstellung baulicher und technischer Sicherheit in Veranstaltungsstätten.

Bezug zum Sicherheitskonzept:

  • Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

  • Anforderungen an Notbeleuchtung, Brandmeldeanlagen und technische Anlagen

  • Pflicht zur regelmäßigen Prüfung und Dokumentation


6. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV-Vorschriften

➡️ Rechtsgrundlage: § 3 ArbSchG, DGUV Vorschrift 17 („Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“)
➡️ Ziel: Sicherheit für Beschäftigte und Mitwirkende bei Veranstaltungen.

Kernpunkte:

  • Gefährdungsbeurteilung muss Teil des Sicherheitskonzepts sein.

  • Verantwortlichkeiten von Veranstalter, Betreiber und technischem Personal müssen klar geregelt sein.


7. Brandschutzrecht & Feuerwehrgesetze der Länder

➡️ Rechtsgrundlage: z. B. § 26 BHKG NRW (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz)
➡️ Ziel: Verhütung und Bekämpfung von Brand- und Katastrophenlagen.

Praxisbezug:

  • Brandschutzpläne und Evakuierungskonzepte sind verpflichtend.

  • Abstimmung mit Feuerwehr und Katastrophenschutz ist nachzuweisen.


8. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

➡️ Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 DSGVO
➡️ Ziel: Schutz personenbezogener Daten im Rahmen von Videoüberwachung, Einlasskontrollen und Akkreditierungen.

Relevanz:
Sicherheitskonzepte müssen datenschutzkonforme Maßnahmen (z. B. bei Kameras, Gästeregistrierung, Zugangssystemen) dokumentieren.

Fazit

Ein rechtssicheres Sicherheitskonzept muss alle relevanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein.
Die AGSEC Sicherheitsdienst GmbH aus Hürth sorgt dafür, dass Ihr Konzept vollständig, genehmigungsfähig und praxisnah erstellt wird – mit besonderem Augenmerk auf behördliche Vorgaben, Sicherheitsstandards und reibungslose Abläufe.