Häufige Fragen zu Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen
Die Planung und Durchführung einer Veranstaltung erfordert weit mehr als organisatorisches Geschick – insbesondere das Thema Sicherheit spielt eine zentrale Rolle. Viele Veranstalter, Vereine und Kommunen stehen dabei vor denselben Fragen: Wann ist ein Sicherheitskonzept Pflicht? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten? Wer prüft das Konzept und wie läuft die Genehmigung ab?
Um Ihnen einen klaren Überblick zu geben, hat die AGSEC Sicherheitsdienst GmbH aus Hürth die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen, Events und Weihnachtsmärkte zusammengestellt.
Unsere FAQ helfen Ihnen, die behördlichen Anforderungen besser zu verstehen, typische Planungsfehler zu vermeiden und von Anfang an die richtigen Schritte für eine sichere, genehmigungsfähige Veranstaltung einzuleiten.
Sollten Sie darüber hinaus individuelle Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Sicherheitskonzepts wünschen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Sicherheitsberater gerne persönlich zur Verfügung.
1. Wann ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung erforderlich?
Ein Sicherheitskonzept ist immer dann notwendig, wenn bei einer Veranstaltung eine Gefährdung für Besucher oder Dritte möglich ist. In der Regel fordern Behörden ein Konzept ab einer bestimmten Besucherzahl (z. B. über 5.000 Personen), bei öffentlichen Festen, Umzügen oder Veranstaltungen mit besonderem Risiko.
2. Wer ist für das Sicherheitskonzept verantwortlich?
Der Veranstalter trägt die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit seiner Veranstaltung. Er kann die Erstellung und Umsetzung des Sicherheitskonzepts jedoch an einen qualifizierten Sicherheitsdienst wie AGSEC Sicherheitsdienst Hürth übertragen.
3. Welche Inhalte umfasst ein Sicherheitskonzept?
Ein vollständiges Sicherheitskonzept beinhaltet unter anderem eine Risikoanalyse, Flucht- und Rettungswegepläne, Brandschutzmaßnahmen, Notfall- und Evakuierungsstrategien, den Einsatzplan des Sicherheitsdienstes sowie Kommunikations- und Alarmierungsabläufe.
4. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Sicherheitskonzepte?
Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich u. a. aus der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), dem Ordnungsbehördengesetz (OBG), der Bauordnung (BauO NRW), dem Brandschutzgesetz (BHKG NRW), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der DGUV-Vorschrift 17.
5. Wird ein Sicherheitskonzept von der Behörde geprüft?
Ja. Ordnungsämter, Feuerwehr und Polizei prüfen jedes Sicherheitskonzept auf Vollständigkeit und Plausibilität. Ohne ein genehmigtes Konzept kann die Veranstaltung untersagt oder Auflagen verhängt werden.
6. Wie lange dauert die Erstellung eines Sicherheitskonzepts?
Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität der Veranstaltung ab. Für kleinere Events kann ein Konzept in wenigen Tagen erstellt werden, bei Großveranstaltungen oder Stadtfesten kann der Prozess mehrere Wochen dauern – insbesondere, wenn Abstimmungen mit Behörden erforderlich sind.
7. Was kostet ein professionelles Sicherheitskonzept?
Die Kosten variieren je nach Art, Umfang und Risikoprofil der Veranstaltung. Faktoren sind etwa die Besucherzahl, der Ort, die benötigten Sicherheitskräfte und die Anforderungen der Behörden. AGSEC Sicherheitsdienst erstellt auf Wunsch ein individuelles und transparentes Angebot.
8. Wer genehmigt das Sicherheitskonzept?
Je nach Veranstaltungsart sind unterschiedliche Stellen zuständig – meist das Ordnungsamt, die Feuerwehr, der Bauaufsichtsdienst oder die Polizei. In der Regel erfolgt eine gemeinsame Prüfung durch mehrere Behörden.
9. Gilt die Pflicht auch für Weihnachtsmärkte oder Vereinsfeste?
Ja. Auch bei saisonalen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten, Straßenfesten oder Vereinsfeiern kann ein Sicherheitskonzept verpflichtend sein – insbesondere, wenn öffentliche Flächen genutzt werden oder eine große Besucherzahl erwartet wird.
10. Warum sollte AGSEC Sicherheitsdienst das Sicherheitskonzept erstellen?
Die AGSEC Sicherheitsdienst GmbH aus Hürth verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung, Planung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen aller Art. Durch enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Behörden gewährleistet AGSEC rechtssichere, praxisorientierte und genehmigungsfähige Konzepte.

